Artikel außerhalb der EU liefern lassen
Die Welt wächst immer weiter zusammen, die Globalisierung schreitet trotz aller Schwierigkeiten voran. Waren online zu erwerben ist heute normal, und immer häufiger werden die Artikel direkt aus den Herstellerländern bezogen. Liegen diese außerhalb der EU sind jedoch einige Zoll-Vorschriften zu beachten.
Welche Zoll-Vorschriften sind für die Einfuhr wichtig?
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob man als Privatperson Waren aus dem Ausland bezieht, oder als Unternehmen Waren bestellt. Privatpersonen haben gewisse Freigrenzen bei der Verzollung von Waren aus dem nicht europäischen Ausland. Die Grenzen sind erheblich enger, als beim Warenverkehr innerhalb der EU. Alle Artikel, die den Wert von 22 Euro nicht übersteigen, werden nicht verzollt, auch die Einfuhrumsatzsteuer entfällt. Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro werden keine Zollgebühren erhoben, jedoch wird eine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Ist der Wert der Artikel höher als 150 Euro, gelten noch weitere Beschränkungen. Um hier keinen Fehler zu machen, hilft ein Zollagent wie Porath.com bei der Zoll-Abwicklung weiter.
Verzollung abhängig von Waren – genaue Bestimmungen beachten
Die Art und Höhe der Zollgebühren kann je nach Artikel abweichen. Manche Artikel dürfen überhaupt nicht aus Ländern außerhalb der EU eingeführt werden. Welche Artikel dazugehören, kann man bei Porath.com erfahren. Die Verzollung der Artikel erfolgt nach dem Zollsatz, der häufig pauschal Anwendung findet. Hinzu kommen bei der Verzollung dann die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Verbrauchssteuern, je nachdem, ob die Ware der entsprechenden Steuer auch in Deutschland unterliegt. Zollagenten wie Porath.com übernehmen die gesamten Formalitäten für die Einfuhr von Artikeln und Waren.
Sich über Zollbestimmungen zu informieren ist Pflicht
Täglich kommen Hunderttausende Sendungen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland an. Der Zoll kann unmöglich alle kontrollieren. Daher gilt, dass bei jeder Einfuhr der Importeur, ob Privatperson oder Unternehmen sich über die Verzollung der Waren informiert, und die Artikel bei der Einfuhr deklariert. Wer seine Artikel nicht verzollen lässt und bei einer Stichprobe erwischt wird, hat je nach Warenmenge und Wert mit erheblichen Schwierigkeiten, die bis zur Strafanzeige reichen können, zu rechnen. Um dies zu verhindern, ist es sinnvoll, Zollagenturen wie Porath.com zu konsultieren.
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